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Quarter Horse-Zucht: DQHA führt nun ein Filialzuchtbuch für American Quarter Horses
 
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Seit Anfang 2020 ist die DQHA kein anerkannter Tochterverband mehr der AQHA (siehe hier), und die DQHA-Mitglieder haben seitdem mehrere Versammlungen absolviert, um diesen Affiliate-Status wiederzuerlangen.

Dazu musste sich der Verband zum Filialzuchtbuch wandeln, wozu zunächst die Satzung und das Zuchtprogramm entsprechend geändert und von den Mitgliedern in einer 14-stündigen Marathon-Sitzung nach einer Zweitabstimmung knapp mit der notwendigen 2/3-Mehrheit akzeptiert werden mussten (mehr dazu hier).

Die vom alten Vorstand um Dixon und Reith zur Jahreshauptversammlung vorgelegte Satzung und Zuchtprogramm mussten jedoch zuvor auf Drängen der Regionalgruppen und Mitglieder mehrfach modifiziert werden (mehr dazu hier), in einer unglaublichen 14 Stunden-Online-Jahreshauptversammlung stimmten die DQHA-Mitglieder nicht nur für eine neue Satzung, Zuchtprogramm und Vorstand, sondern sprachen sich sehr deutlich für eine "lückenlose Aufklärung" der finanziellen Vorgänge in dem Zeitraum vom 1. August 2020 bis zum 24. April 2021 aus (mehr dazu hier).

Im Anschluß daran wurden die DQHA-Satzung dem Registergericht Aschaffenburg zur Eintragung sowie das Zuchtprogramm der aufsichtsführenden Behörde der DQHA, der Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft, zur Genehmigung vorgelegt.


Tierzuchtbehörde genehmigt das Zuchtprogramm, Registergericht hat noch Fragen zur Satzung

Mitte August endete die erste 60-tägige Prüf- und Einwandsfrist bei den deutschen Tierzuchtbehörden, die ohne wesentliche Einsprüche blieb, Ende August hat nun das LfL das Zuchtprogramm der DQHA tatsächlich als Filialzuchtbuch genehmigt. Das erfuhr wittelsbuerger.com nun von der Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL). Bereits Anfang August gab es dazu auf Anfrage von wittelsbuerger.com positive Signale (siehe hier).
Allerdings ist die 90-tägige Prüf- und Einwandsphase auf europäischer Ebene durch die Ministerien der EU-Mitgliedsländer noch nicht abgeschlossen. Danach kann die DQHA auch europäisch wieder tätig werden.

Ungewöhnlich ist dabei, daß diese Genehmigung durch das LfL vor der Eintragung der DQHA-Satzung durch das Registergericht Aschaffenburg erfolgte.
Bis heute wird die DQHA im Registergericht mit der Satzung als Ursprungszuchtbuch geführt, wie wittelsbuerger.com vom Amtgericht Aschaffenburg erfuhr, das noch mehrere Rückfragen zur Satzung hat, zudem liegen Beschwerden gegen die Satzung vor, die an das Zivilgericht weitergegeben werden.
.
Damit ist die DQHA derzeit zwar tierzuchtrechtlich in Deutschland ein Filialzuchtbuch, arbeitet aber weiterhin nach der Zuchtbuchordnung eines Ursprungszuchtbuches, bis das Registergericht die Satzung der DQHA akzeptiert und eingetragen hat.

Zentrale Forderung der AQHA zur Rückkehr der DQHA als Affiliate erfüllt

Dank der sehr detallierten Arbeit an Satzung und Zuchtprogramm durch den neuen Vorstand und der intensiven Kontakte von DQHA International Director Stefanie Bubenzer zur AQHA ist damit die zentrale Forderung der AQHA an die DQHA für ein anerkanntes Affiliate erfüllt. Anders als noch vor einem Jahr unter dem im April 2021 abgewählten Vorstand um Thomas Dixon kann das AQHA Executive Committee auf seiner Sitzung Mitte September 2021 nun positiv über die Rückkehr der DQHA als Affiliate entscheiden.

Denn schon Ende August 2020 wurde genau den DQHA-Mitgliedern versprochen, das "neue Filialzuchtbuch und die Satzung der DQHA seien freigegeben" (mehr dazu).
Eine glatte Lüge, denn auf Druck des LfL musste der alte DQHA-Vorstand die Hoffnung seiner Mitglieder jedoch wieder zunichte machen, denn das Genehmigungsverfahren war zu diesem Zeitpunkt nicht einmal eingeleitet worden (mehr dazu hier.).

Als Konsequenz dazu wurde der DQHA lediglich ein "Provisional Afiliate Status" zugesprochen. Diesen gibt es zwar in den AQHA-Statuten nicht und ist mit keinerlei Vorteilen verbunden, den DQHA-Mitgliedern spendete dieses Provisorium immerhin aber etwas Mut.


Ursprungszuchtbuch für die AQHA

Konkret endet damit für die DQHA, dem ältesten Westernrasseverband in Europa, die Gestaltung der Rasse American Quarter Horse, denn bei Filialzuchtbüchern sind die Möglichkeiten zur Ausgestaltung eines Zuchtprogramms sehr eingeschränkt und es besteht keine Pflicht zu Leistungsprüfungen (siehe unten).

Zudem reiht sich die DQHA nun in Reihe mit den weiteren Filialzuchtbüchern in Deutschland ein, u.a. den European Western Horse Breeders UG und dem Bayerischen Zuchtverband für Kleinpferde und Spezialpferderassen e.V.. Alle stellen u.a. Equidenpässe mit Tierzuchtbescheinigung ("roter Zuchtpass") für American Quarter Horses aus.

Allerdings bedeutet das nicht automatisch die Führung des Ursprungszuchtbuches für die AQHA - dazu ist das LfL als deutsche Behörde nicht autorisiert. Die behörde erkennt die AQHA allerdings als Ursprungszuchtbuch an.

Dennoch: Mit der Wandlung zum Filialzuchtbuch und einer Rückkehr in die AQHA-Familie scheint der Alptraum der DQHA-Mitglieder bald ein Ende finden zu können, die juristische Aufarbeitung der Vorgänge des ehemaligen Vorstandes wird sich dagegen sicherlich noch eine Jahre hinziehen.


Hintergrund zur EU Tierzuchtverordnung: Was ist ein Ursprungszuchtbuch ?

Um Streitfälle zwischen Pferdezüchtern und ihren Zuchtverbänden zu vermeiden, hat die EU bereits in 1992 festgelegt, dass Züchtervereinigungen nur dann anerkannt werden, wenn das Zuchtprogramm einer Pferderasse verbindlich auch für alle anderen anerkannten Zuchtverbände ist. Hierzu hat die EU den, allerdings sehr oft missverstandenen, Begriff des „Ursprungszuchtbuches“ eingeführt. Auch mit der EU Tierzuchtverordnung (EU) 2016/1012, die ab dem 1.11.2018 gilt, wurde das „Ursprungszuchtbuch“ für die Pferdezucht festgelegt. Sinn und Zweck ist eine Harmonisierung, also die Gleichschaltung von Zuchtmaßnahmen. Diese Vorgabe gibt es bis heute in der EU so nur für Pferde.

Das Zuchtbuch über den Ursprung einer Pferderasse wird im Regelfall nur von einer einzigen Zuchtorganisation, dem sogenannten Ursprungszuchtbuch, in wenigen Ausnahmefällen auch von mehreren Zuchtverbänden oder von einer weltweit tätigen Züchtervereinigung geführt. Das Ursprungszuchtbuch kann in einem EU Land oder in einem Drittstaat geführt werden. Die Züchtervereinigungen geben zur Anerkennung also an, ob sie das Ursprungszuchtbuch oder ein sogenanntes Filialzuchtbuch, führen wollen.

In der EU Tierzuchtverordnung (EU) 2016/1012 wurden die Anforderungen in Anhang I/ Teil 3 festgehalten. So muss ein Zuchtverband, wenn er das Ursprungszuchtbuch führen will, unter anderem nachweisen, dass es zum Zeitpunkt der Antragstellung keinen weiteren Zuchtverband gibt, der im selben EU Staat, in einem anderen EU Staat oder in einem Drittland anerkannt worden ist, das Ursprungszuchtbuch für die Rasse zu führen. Rein zuchthistorisch gesehen sollte das Ursprungszuchtbuch allerdings auch in dem Land geführt werden, indem eine Pferderasse ihren Ursprung hat. So fordert die aktuelle EU Tierzuchtverordnung jetzt auch „historische Belege“ für die Anlage bzw. behördliche Genehmigung eines Ursprungszuchtbuches.

Die Organisation mit dem Ursprungszuchtbuch übernimmt Rechte, aber in erheblichem Maße auch Zuchtverantwortung und Zusatzarbeit. Sie wird die Grund-Zuchtbedingungen festlegen und muss andere Züchtervereinigungen stets über diese Vorgaben und ihre Änderungen informieren. Sie soll nach den Vorgaben der EU Entscheidung eng mit den Filialzuchtbüchern zusammenarbeiten, insbesondere um jeglichen Streitigkeiten zuvorzukommen. Alle anderen Züchtervereinigungen führen dann sogenannte „Filialzuchtbücher“. Sie müssen die Grundsätze des Ursprungszuchtbuchs übernehmen und einhalten. Ein direktes Mitspracherecht auf die Vorgaben des Ursprungszuchtbuches haben die Filialzuchtverbände in diesem Fall meist nicht. Andererseits müssen die Filialzuchtbücher mit ihrer Zuchtbuchführung von der Ursprungszuchtbuch-Organisation dann auch uneingeschränkt anerkannt werden.

Die Möglichkeiten zur Ausgestaltung eines Zuchtprogramms sind also für die Filialzuchtbücher stets sehr eingeschränkt. Es besteht mit der EU Tierzuchtverordnung bei Pferden zum Beispiel dann für ein Filialzuchtbuch allerdings auch keine Pflicht zu Leistungsprüfungen, falls diese nicht von einem Ursprungszuchtbuch vorgegeben sind. Hier findet sich in der Tierzuchtverordnung auch die einzige Ausnahme. Ein Filialzuchtbuch darf in der Hauptabteilung seiner Zuchtbücher (Hengst-Stutbuch) zusätzliche, merkmalsbezogene Klassen einrichten. Also, zum Beispiel in seinem Hengstbuch weitere Klassen einrichten, in die dann nur Zuchtpferde eingetragen werden, welche vorgegebene merkmalsbezogene Leistungen erreichen. Ein Ausschluss von Zuchtpferden ist nicht erlaubt. Ein Filialzuchtbuch muss immer auch solche Klassen in seiner Hauptabteilung vorsehen, die eine Eintragung bzw. Übernahme aller Zuchtpferde aus einem Ursprungszuchtbuch und/ oder auch aus anderen Filialzuchtverbänden erlaubt.

Bestehen bereits übergeordnete, weltweit tätige internationale Zuchtorganisationen, also Weltzuchtvereinigungen für eine Pferderasse, wie zum Beispiel für das Arabische Vollblutpferd mit der „World Arabian Horse Organisation“, so können Zuchtverbände auch solche Organisationen als Ursprungszuchtbuch benennen. Voraussetzung ist mit der neuen EU Tierzuchtverordnung, dass es weder einen Zuchtverband in einem Mitgliedsstaat noch eine Zuchtstelle in einem Drittland gibt, die das Ursprungszuchtbuch für die betreffende Pferderasse führt. Dies ist für das Mitspracherecht der angeschlossenen Zuchtverbände als besonders günstig anzusehen. Die Zuchtvorgaben einer solchen Weltzuchtvereinigung werden von den Zuchtverbänden als Ursprungszuchtbuch anerkannt und im Idealfall dann auch vorab gemeinsam diskutiert und festgelegt.




Bild: w!.com

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