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Reining: Weltreiterverband FEI will Teilnehmer "wilder Turniere" in Zukunft sperren
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Auf der Generalversammlung in Istanbul hat die internationale Dachorganisation für Pferdesport, die Fédération Équestre Internationale (FEI), beschlossen, in Zukunft Reiter, Pferde und Offizielle, die auf FEI-Turnieren teilnehmen, für sechs Monate zu sperren, wenn diese zudem auch an Turnieren teilnehmen, die nicht von der FEI anerkannt worden sind, sogenannte "wilde Turniere".

In einem Brief vom 21. Januar 2013 informiert der FN-Koordinator für Reining Nico Hörmann nun die im Beirat organisierten Verbände (PHCG, ApHCG, DQHA, EWU, NRHA) sowie die AMERICANA:
„Es gab fälschlicher Weise die Annahme, dass alle Westernreitklassen, mit Ausnahme der FEI- und FN-Klassen, nicht genehmigt sind und somit den Tatbestand eines „wilden Turnieres“ erfüllen. Die verschiedenen Westernreitverbände EWU, NRHA, DQHA, ApHA, und PHCG organisieren den Westernsport in Deutschland. Diese Verbände sind im DOKR-Disziplinbeirat Reining mit Sitz und Stimme vertreten und deshalb von der FN anerkannt, Turniere durchzuführen. Alle durch diese Westernreitverbände organisierten Turniere sind demzufolge von der FN anerkannt und gelten nicht als „wildes Turnier.““

Zu Turnieren anderer Verbände, wie VWB oder WRR, und zur Teilnahme von Turnieren im Ausland gibt der Brief keine weiteren Hinweise. Es gilt aber als sicher, daß die o.g. Regelungen für alle Verbände gilt.

 

Update 16. Dezember 2012: Paul Kratschmer sieht "keinen Grund zur Besorgnis"

Für Irritationen, nicht nur bei den Westernreitern, hat die auf der FEI-Generalversammlung Anfang November beschlossene Regelung gesorgt (mehr dazu hier), in Zukunft alle Teilnehmer, Reiter und Funktionäre von "wilden Turnieren" für sechs Monate zu sperren. Wilde Turniere, aus der Sicht der FEI, seien dabei alle Turniere, die nicht von der FEI oder den nationalen Verbänden, in Deutschland der FN, anerkannt worden werden.
Begründet wird diese Regelung damit, daß nur so gewährleistet werden kann, notwendige Standards hinsichtlich Animal Welfare und Doping einzuhalten (mehr dazu hier).

Für den 2. Vorsitzenden der NRHA Germany, Paul Kratschmer, besteht allerdings "keinen Grund zur Besorgnis": "Die Zuständigkeit zu einer potentiellen Sperrung eines Turniers liegt bei der FN. In Deutschland genießt Reining die volle Unterstützung durch die FN, die eng mit der NRHA Germany zusammenarbeitet. Daher besteht keinerlei Grund zur Beunruhigung. Unsere deutschen Reiningturniere sind nicht betroffen. Aber auch in anderen europäischen Ländern wie Österreich, Italien und der Schweiz arbeiten die reiterlichen Vereinigungen mit den Reiningverbänden eng zusammen, so dass einer Teilnahme nichts im Wege steht."

Kratschmers Grund für sein beruhigendes Signal angesichts der " vielen Anrufe in der Geschäftsstelle" liegt vermutlich in dem Hinweises von der FEI, den diese vor einigen Wochen herausgab (w!.com vom 12.11.12, siehe unten): Denn solange die FN kein "wildes Turnier", darunter dürften alle nicht FEI/FN-anerkannten Turniere fallen, also z.B. AQHA; APHA, APHC, EWU, NRHA etc., wird die FEI nicht aktiv. Die Frage ist jetzt nun: Was passiert, wenn die FN aktiv wird? Und wie wird die FN "aktiviert"? An dem Koordinator für die Disziplinen Reining und Distanzreiten, Nico Hörmann, wird es alleine nicht liegen dürfen...


Nun hat die FEI den Umgang mit dieser Regel etwas konkretisiert: Der Weltreiterverband betont, daß er auf keinen Fall selber aktiv überprüfen wird, ob und wann gegen diese neue Regel verstoßen wird. Gemäß der Weisheit "Wo kein Kläger, dort kein Richter" wird die FEI erst auf Hinweis der nationalen Verbände, in Deutschland der FN, aktiv, wenn diese nationale Turniere meldet, die nicht von der FEI anerkannt worden sind .

Für die Reiningreiter, die Ambitionen hinsichtlich der FEI-Europameisterschaft 2013 in Augsburg oder der Weltreiterspiele 2014 in Frankreich haben, bedeutet diese Regelung derzeit, daß für sie das Risiko besteht, nach der Teilnahme an einem nicht-anerkannten Turnier für sechs Monate für FEI-anerkannte Turniere, also auch für die FEI-EM, gesperrt zu werden.
Grundsätzlich gehören zu den von der FEI anerkannten Turnieren nur die CRI sowie die FN Deutsche Meisterschaft, jede Teilnahme an einem anderen Turnier (AQHA, EWU, NRHA etc.) von Reiter, Pferd oder Funktionär (Richter etc.) würde eine Sperre von sechs Monaten bedeuten, sollte die FN diesen Verstoß an die FEI melden.

Zu den bislang einzigen von der FEI- bzw. FN-anerkannten Turnieren in Europa bis zur FEI-Europameisterschaft 2013:

26. - 31. März 2013: Osterturnier Kreuth mit CRI1*-A, CRI2*-B (A), CRI3*-A, CRIJ1*-B, CRIJ2*-B (A), CRIJ3*-B, CRIY1*-B, CRIY2*-B (A), CRIY3*-B
28. April 2013: Mooslargue (FRA) mit CRI1*-B, CRI2*-B
08. - 09. Mai 2013: Mooslargue (FRA) mit CRI2*-A (08/05), CRI2*-A (09/05), CRI3*-A (09/05), CRI3*-A (08/05)
06. - 09. Juli 2013: Ypäjä (FIN) mit CRI3*-A (M) (09/06), CRI3*-B (M) (06/06)
23. - 30. Juni 2013: NRHA Germany Breeders Derby Kreuth, mit CRI1*-A, CRI2*-B (A), CRI3*-A, CRIJ1*-B, CRIJ2*-B (A), CRIJ3*-B, CRIY1*-B, CRIY2*-B (A), CRIY3*-B
17. Juli 2013: Garden Of England Bodiam (GBR), mit CRI1*-B, CRI2*-B, CRI3*-B, CRIJ2*-B, CRIY2*-B

Weiterhin sind FEI-Turniere angemeldet: Augsburg (EM, GER), Le Pin (FRA), Caen (Testevent für die WEG 2014, FRA) und Lyon (FRA).
In diesem Jahr wurden in ganz Europa lediglich sechs FEI-anerkannte Turniere ausgerichtet (Kreuth, Aachen, Mooslargue, Schijndel, Le Pin und Bodiam).

Was also genau diese Regel konkret für alle Beteiligten bedeutet, ist noch nicht klar, denn bislang liest sie sich so, daß alle potentiellen Kaderreiter, Pferde und Offizielle für die FEI-EM in Augsburg mit Risiko leben müssen, daß sie gesperrt werden nicht daran teilnehmen können, sollten sie an einem nicht von der FEI-anerkannten Turnier teilnehmen, was 99,9% aller Turniere in Europa entspricht, und von der FN bei der FEI deswegen gemeldet werden.

Wir haben bei der FEI nachgefragt, bislang aber noch keine Antwort hinsichtlich der Umsetzung bekommen.
Sobald die FEI reagiert hat, werden wir Sie darüber informieren und auf dem Laufenden halten.


Neue Regel ab 2013:

"If an Athlete, Official, or Horse does participate in a competition and/or event that is not on the FEI calendar or in a national event and/or competition that is expressly unauthorised by their NF, they or it cannot participate in any International or National Event for a period of six (6) months thereafter."




Wie der niederländische Pferdeverband KHNS meldet, soll es möglicherweise besondere Regelungen für Reiningprüfungen bei der AQHA und NRHA geben (Details finden Sie hier). Mehr dazu

Reining: FEI präsentiert neue Piktogramme
Reining: FEI-Europameisterschaft im Rahmen der AMERICANA 2013 in Ausgsburg







Fragen? Die 20 wittelsbuerger.com-Experten helfen gerne weiter,

z.B. Nico Hörmann, Grischa Ludwig oder Daniel Klein für den Bereich Reining.
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