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DQHA-Zuchtbuchordnung: Zwangsabwicklung ist nicht haltbar
 
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Die in der Neufassung der Zuchtbuchordnung der DQHA geplanten Änderungen sorgen für viel Unruhe unter den Züchtern. Am Wochenende wurden die von wittelsbuerger.com veröffentlichten Änderungen (mehr dazu hier) u.a. auf facebook in vielen Gruppen diskutiert, in denen neben der Kritik an der schlechten Informationspolitik des Verbandes vor allem die breite Ablehnung der geplanten zentralen Zwangsabwicklung der AQHA-Eintragungen durch die Geschäftsstelle in Aschaffenburg im Vordergund stehen.

Einhelliger Tenor ist, daß sich die Mitglieder nicht vorschreiben lassen wollen, wo sie ihre Papiere einreichen sollen, und es bevorzugen, die Papiere direkt bei der AQHA zu beantragen, z.B. zeitnah nach der Geburt online.

Zudem kristallisiert sich heraus, daß die von der DQHA angestrebte Zwangsabwicklung, die in der Zuchtbuchordnung manifestiert werden soll, sich aus den zugrunde liegenden Bestimmungen, u.a. die der EU, des Tierzuchtgesetz und der Viehverkehrsverordnung, nicht ableiten lässt.

Weder das AQHA-Regelbuch schreibt ein solches Vorgehen vor (§ 202 bzw. REG102.9), noch gibt es EU-weite, deutsche oder landesspezifische Vorgaben durch Gesetze oder Behörden, die eine solche Regelung verlangen.

Auch die Verordnung über Zuchtorganisationen der Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft, die "die Anforderungen an die Zuchtbuch- und Zuchtregisterordnung sowie deren Gestaltung und Führung" des in Bayern geführten DQHA-Zuchtbuchs definiert, kann nicht so restriktiv ausgelegt werden.
Sie schreibt lediglich vor, dass festgelegt muss, "welches Verfahren zur Mitteilung (...) an andere Zuchtorganisationen, die Zuchtbücher der gleichen Rasse führen, angewendet wird" (mehr dazu hier).

Zum Vergleich können die Zuchtbuchordnungen der beiden anderen Verbände, PHCG (Nordrhein-Westfalen) und des ebenso wie die DQHA in Bayern geführten Appaloosa Horse Club Germany e. V. herangezogen werden.

Die Zuchtbuchordnungen im Überblick

ZBO ApHCG
ZBO DQHA
ZBO PHCG

Vier anerkannte Verbände in Deutschland dürfen Equidenpässe für Quarter Horses mit Zuchtbescheinigung ausstellen

Die Zuchtbescheinigung, die dem Equidenpass beizufügen ist, kann für Quarter Horses in Deutschland, neben der DQHA, von drei weiteren staatlich anerkannte Zuchtverbände ausgestellt werden. Deren Verbandsgebiete erstrecken sich dabei nicht auf die jeweiligen Bundesländer, sondern über das gesamte Gebiet der Bundesrepublik Deutschland:

- Bayerischer Zuchtverband für Kleinpferde - und Spezialpferderassen e.V.
- Rheinisches Pferdestammbuch e.V.
- Pferdestammbuch Schleswig-Holstein/Hamburg e. V.

In diesen o.g. Pferdestammbüchern sind bereits einige Quarter Horses nach deutschem Recht gekört und eingetragen, u.a.:

Zaragosas Lucky Star u.a. - Westfälisches Pferdestammbuch e.V.
Flashys Pepper Chex u.a. - Bayerischer Zuchtverband für Kleinpferde - und Spezialpferderassen e.V..
Cielo B Colonel Lena - Rheinisches Pferdestammbuch e.V.


Mehr dazu

Quarter Horses: Diese anerkannten Verbände in Deutschland dürfen Equidenpässe mit Zuchtbescheinigung ausstellen






Fragen? Die 20 wittelsbuerger.com-Experten helfen gerne weiter,
z.B. Pat Faitz, Sylvia Katschker und Sylvia Jäckle für den Bereich AQHA.
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