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                Ziel soll es jedoch sein, in Zukunft die Ausschüttung auf 
                50 USD je AQHA-Punkt zu verdoppeln, erklärt Tom Persechino, 
                AQHA executive director of competition and breed integrity. Dafür 
                müssen aber deutlich mehr Einnahmen her, und die gibt es 
                vor allem durch eine neue jährliche Gebühren ab dem 
                kommenden Jahr: 
               1) Für 
                jedes Pferd, das für den Incentive Fund nominiert ist, muss 
                nun zusätzlich ab 2012 eine Gebühr ("competition license fee") von 50 USD gezahlt 
                werden, um im Incentive Fund zu bleiben. Das gilt jeweils (!) für Open und Amateur-Division; geht 
                ein Pferd beide Divisions, werden 100 USD fällig pro Jahr. 
                Nichtmitglieder zahlen 75 USD je Division.
 
 2) Die Gebühren für die Fohlennominierung werden ab 
                2013 um 25% erhöht auf 125 USD.
 3) Die 
                Anzahl möglicher AQHA-Punkte einer Saison für den Incentive 
                Fund wird bei 200 gedeckelt. Werden mehr als 200 Punkte erreicht, 
                gibt es nur noch 50% der Ausschüttungssumme.
 4) In Zukunft erhalten die Pferdebesitzer nur noch 70% der Summe, 
                der Anteil an Hengst- und Fohleneinzahler steigt um jeweils 5% 
                auf jeweils 15%.
 Bislang bekamen die Besitzer 80% der Ausschüttungssumme.
 
 Diese Regelungen betreffen in Europa vor allem Hengste und Nachzucht 
                in Deutschland, 20 der derzeit 29 in Europa einbezahlten Hengste 
                stehen in Deutschland.
  Hier 
                finden Sie das Formular zur Nominierung Ihres PferdesBei Fragen helfen 
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 Update 18.Januar 2012:  Competition License kann jetzt jederzeit auf Turnieren entrichtet werden
 
 Wie Executive Vice President Don Treadway, Jr jetzt in einem offenen Brief an alle Incentive Fund-Pferdebesitzer schreibt, wurde der Incentive Fund nochmals modifiziert.
 Ab sofort kann die jährliche Competition Licence Fee von jeweils 50 USD für Open-und Amateur-Division jederzeit im Jahr entrichtet werden. Dazu kann man der AQHA das untenstehende Formular zusenden oder direkt anrufen und am Telefon bezahlen.
 Zusätzlich ist die Bezahlung auf jedem Turnier direkt an der Meldestelle möglich, ab der Bezahlung beim Show Office (udn nicht erst ab Zahlungseingang bei der AQHA) zählt dann jeder AQHA-Punkt für die Incentive Fund-Beträge.
 Damit haben die Besitzer von Inventive Fund-Pferden die Option, noch auf einem Turnier ihr Pferd anzumelden und die auf diesem Turnier erlangten Punkte für die Incentive Fund-Ausschüttung geltend zu machen.
 
 Die geplante Frist zur Einzahlung (31. januar) ist somit nicht mehr gültig.
 Incentive Fund license-Formular
 
 Update 16. Dezember 2011: Quarter Horse-Hengste können 
                noch bis 16. Januar 2012 einbezahlt werden
 Die AQHA 
                teilt heute mit, daß sie erstmals seit 30 Jahren die Nominierungsfrist 
                für Hengste verlängert. Bislang mussten Hengste bis 
                zum 30. November des Vorjahres einbezahlt werden, nun ist diese 
                Deadline auf den 16. Januar 2012 verlängert worden, ohne 
                daß hohe Säumniszuschläge erhoben werden. 
 Diese Fristverlängerung deutet darauf hin, daß die 
                aktuelle Nachfrage nach dem Incentive Fund bei den Hengsthalter 
                offensichtlich nicht die Erwartungen der AQHA erreicht. Erst vor 
                kurzem gab der Verband bekannt, daß erstmals jährliche 
                Gebühren für die einbezahlte Nachzucht von Incentive 
                Fund-Hengsten erhoben werden. Zudem wird die Nominierungegebühr 
                ab 2013 um 25% erhöht.
  
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 Hier finden Sie alle derzeit einbezahlten Incentive Fund-Hengste 
                in Europa
 
 
 Update 05. November 2011: AQHA verzichtet nach Mitgliederkritik 
                zunächst auf die Transfer Fee
 
 Die geplanten Änderungen der AQHA an ihrem Multi Millionen 
                Dollar-Program Incentive Fund stösst auf größere 
                Kritik als erwartet (siehe 
                auch w!.com Leserforum). Kurz nach Bekanntgabe muss der Verband 
                nun Teile der Änderungen wieder zurücknehmen bzw. verändern 
                und sieht sich gezwungen, die Namen der AQHA Incentive Fund Task 
                Force zu veröffentlichen, auf deren Empfehlungen hin die 
                Bestimmungen geändert wurden.
 Bis auf 
                weiteres verzichtet die AQHA auf die Erhebung einer Transfer 
                Fee. Geplant war, daß wenn das Pferd verkauft wird, 
                der neue Besitzer eine 50 USD Incentive Fund Transfer Fee zahlen 
                muss. Tut er das nicht, wird nur dem alten Besitzer für AQHA-Punkte 
                bis zum Zeitpunkt des Verkaufs mögliches Gewinngeld gezahlt.Diese Gebühr entfällt zunächst.
 
 Geändert wird auch die Ausschüttungssumme 
                für Pferde, die über 200 Punkte in einem Jahr erreichen. 
                Geplant war, diese auf 80% zu reduzieren, nun wird sie sogar um 
                50% reduziert. Das bedeutet, daß es für 200 Punkte 
                den vollen Incentive Fund-Betrag gibt, ab dem 201. Punkt wird 
                dann nur noch die Hälfte ausgeschüttet.
 
 Die Doppelbelastung für Hengstbesitzer, 
                die ihre eigene Nachzucht einzahlen, wird im ersten Jahr reduziert. 
                Jedem Hengstbesitzer, der Nachzucht seines Hengstes in den Incentive 
                Fund einbezahlt, wird im ersten Jahr die License Fee erlassen.
   
              
               
              
               
              
 
 
 Fragen? Die 20 wittelsbuerger.com-Experten helfen 
              gerne weiter,
 z.B. Pat Faitz, Sylvia Katschker und Sylvia Jäckle für den 
              Bereich AQHA.
 Zum 
              wittelsbuerger.com-Expertenforum gelangen Sie hier.
 
 
   
                
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