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DQHA-Q8: Hengstkörung am 17. Oktober in Aachen
 
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Zweimal im Jahr, immer im Frühjahr und im Herbst, haben Hengsthalter Gelegenheit, ihre American Quarter Horse Hengste zur DQHA-Hengstkörung vorzustellen. Am Freitag, 17. Oktober, ist es wieder soweit. Wie schon in den Vorjahren läuft auch in diesem Jahr mit der Hauptschau der Deutschen Quarter Horse Association Q8 in der Aachener Soers eine Körung und Hengstleistungsprüfung für American Quarter Horses. Bei Pferdekäufern und Deckkunden wird das Prädikat gekört nach wie vor hoch geschätzt, zudem profitieren die Hengsthalter von der detaillierten Rückmeldung der Körkommission um DQHA Zuchtleiterin Gesa Meier-Bidmon. „Die Bedeutung der Körung hat sich in der vergangen Jahren stark gewandelt. Sie ist heute keine staatliche Pflichtveranstaltung mehr, sondern eine Qualitätsauszeichnung durch den Zuchtverband auf freiwilliger Basis“, sagt Markus Rensing, der Zuchtobmann der DQHA. Er weiß: „Die Züchter orientieren sich gerne an den Körnoten.“ Das Prädikat „gekört“ ist als Qualitätssiegel etabliert und wertet einen guten Zuchthengst deutlich auf.

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Die DQHA-Körkommission bewertet das Exterieur der Hengste, ihre Zuchttauglichkeit und Gesundheit. Bei der Hengstleistungsprüfung, zu der nur gekörte Hengste zugelassen sind, spielt dann das Interieur die entscheidende Rolle. Die Hengste werden im Rahmen der Körung mit den Anforderungen, die im Zuchtziel für American Quarter Horses (vgl. DQHA Regelbuch) festgelegt sind, verglichen und auf einer Skala von 1 bis 10 bewertet, wobei 10 die maximale Punktzahl darstellt. Die Pferde sollten gepflegt sein, dies gilt auch für die Hufe. Beschlag ist nicht vorgeschrieben. Der Vorsteller muss nicht Eigentümer des Pferdes sein, saubere Western-Kleidung und Hut sind empfohlen. Das Pferd kann am sauberen Stallhalfter oder Showhalfter vorgeführt werden.

Am Anfang steht die Pflasterprobe
Zunächst werden alle Hengste gemessen: Brustumfang, Stockmaß und Röhrbeinumfang werden festgehalten. Alle Hengste müssen sich dann der so genannten „Pflasterprobe“ unterziehen. Hierbei werden sie einzeln auf festem Boden z.B. einer Asphaltstrecke an der Hand erst im Schritt und dann im Trab vorgestellt. Die Wendung erfolgt im Schritt nach rechts, um den Prüfern stets freie Sicht auf die Beine des Pferdes zu ermöglichen.

Im Anschluss werden alle Pferde einzeln auf der Dreiecksbahn an der Hand im Schritt und Trab vorgestellt. Grundlage für die anschließende Exterieurbewertung bilden fünf Einzelnoten (Typ, Gebäude, Gliedmaßenkorrektheit, Bewegungsqualität, Gangkorrektheit). Die Körnote wird über den der Durchschnitt aus den Einzelnoten ermittelt. Ab einer Gesamtnote von 7,0 und besser erhält der Hengst das Prädikat „gekört“. Dabei darf keine der fünf Einzelnoten unter 6,0 liegen. Um in das Hengstbuch I der DQHA eingetragen zu werden, muss ein Hengst gekört und leistungsgeprüft sein.

Seit 2005 müssen die Hengste zur Ermittlung der Bewegungsqualität auch an der Longe in allen drei Grundgangarten gezeigt werden, da sich so die Bewegungsabläufe besser beurteilen lassen als an der Hand.

Nennschluss ist zehn Tage vor der Körung, also am Dienstag, 7. Oktober. Nachnennungen sind möglich, jedoch wird dann eine Nachnenngebühr in Höhe von 50 Euro erhoben. Außerdem erscheinen die nachträglich genannten Hengste natürlich nicht mehr im Programmheft. Die Gebühren für die DQHA-Hengstkörung betragen 300 Euro. Der Eigentümer muss Mitglied der DQHA sein oder werden. Das Mindestalter der Hengste liegt bei 24 Monaten. Anmeldungen sind im Vorfeld an die DQHA Geschäftsstelle, Daimlerstr. 22, 63741 Aschaffenburg, Tel. 06021 58459-12 zu richten. Bitte senden Sie uns auch eine kurze Beschreibung, die wir in das Programmheft aufnehmen können.

Anmeldung Hengstkörung
Anmeldung Hengstleistungsprüfung

Alles zur DQHA Q8 finden Sie auf wittelsbuerger.com.



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z.B. Pat Faitz, Sylvia Katschker und Sylvia Jäckle für den Bereich AQHA.
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